Kurgesellschaft Bad Gottleuba-Berggießhübel mbH ist bestrebt, seine digitalen Angebote für alle Menschen zugänglich zu machen. Wir arbeiten kontinuierlich daran, die Benutzerfreundlichkeit zu verbessern und die geltenden Standards zur Barrierefreiheit einzuhalten.
Unser Ziel ist es, unsere Website im Einklang mit den Anforderungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) bereitzustellen.
Diese Barrierefreiheitserklärung gilt für die Website https://badgottleuba-berggiesshuebel.de/ und wurde am 10.04.2026 erstellt.
Die Webseite badgottleuba-berggiesshuebel.de ist das digitale Informations- und Serviceangebot der Stadt Bad Gottleuba-Berggießhübel. Sie dient dazu, Bürgerinnen und Bürgern, Gästen sowie weiteren Interessierten Informationen über die Stadt, ihre Ortsteile, Veranstaltungen, touristische Angebote, Ansprechpartner und Verwaltungsleistungen bereitzustellen. Außerdem ermöglicht die Webseite einen einfachen Zugang zu Kontaktmöglichkeiten, Formularen und weiteren digitalen Informationen der Stadtverwaltung. Ziel des Angebots ist es, wichtige Inhalte und digitale Services zentral, verständlich und möglichst barrierefrei zur Verfügung zu stellen, damit alle Nutzerinnen und Nutzer die angebotenen Informationen und Funktionen möglichst selbstständig verwenden können. Die Formulierung orientiert sich an der Anforderung, eine allgemeine Beschreibung der Dienstleistung in verständlicher und barrierefreier Form bereitzustellen.
Die folgenden Anforderungen an die Barrierefreiheit wurden bei der Gestaltung und Entwicklung dieser Website bereits berücksichtigt und erfolgreich umgesetzt:
Sie erreichen unsere Ansprechperson für Barrierefreiheit unter folgenden Kontaktdaten:
Britt Reuter-Bracklow
Talstraße 2a
01816, Bad Gottleuba-Berggießhübel
info@badgottleuba-berggiesshuebel.de
Für die Umsetzung des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes haben sich die Bundesländer auf die Einrichtung einer gemeinsamen Marktüberwachungsbehörde verständigt. Grundlage dafür ist ein Staatsvertrag, der die Gründung einer zentralen Stelle mit Sitz in Sachsen-Anhalt vorsieht. Die Behörde – voraussichtlich „Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen" – soll künftig die Überwachung barrierefreier Produkte und Dienstleistungen übernehmen. Damit sie ihre Arbeit aufnehmen kann, muss der Staatsvertrag noch durch die Länder ratifiziert werden. Sobald die Ratifizierung abgeschlossen ist, werden die Angaben zur Marktüberwachungsbehörde automatisch in die Barrierefreiheitserklärung übernommen.
Bis zur formalen Errichtung der MLBF können Anfragen an folgende Adresse gerichtet werden:
MLBF (in Errichtung)
c/o Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung Sachsen-Anhalt
Postfach 39 11 55
39135 Magdeburg
Telefon: 0391 567 6970
E·Mail: MLBF@ms.sachsen-anhalt.de